Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Digitalpakt in Thüringen zusammengestellt.
Viele deutsche Schulen haben beim Thema Digitalisierung Nachholbedarf, deshalb will der Bund dabei helfen, Schulen mit IT Infrastruktur inklusive Smartboards auszustatten. Unter der Bezeichnung "DigitalPakt Schule" haben Länder und Bund eine Verwaltungsvereinbarung gemeinsam ausgehandelt. Im Entwurf dazu werden Schritte festgelegt, wie die Digitalisierung von Schulen ausgestaltet wird.
Konkret will der Bund über einer Zeitspanne von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen, davon 3,5 Milliarden Euro noch in dieser Legislaturperiode.
Im Rahmen des DigitalPakts Schule stellt Thüringen von 2019 bis 2024 auf Grundlage von Artikel 104c des Grundgesetzes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von 132.368.000€ (90 vom Hundert des förderfähigen Gesamtinvestitionsvolumens). Der Freistaat Thüringen wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebende Körperschaft weitere 14.707.556 € als Ko-Finanzierung zur Verfügung stellen (10 vom Hundert des förderfähigen Gesamtinvestitionsvolumens). Insgesamt stehen damit Mittel in Höhe von bis zu 147.075.556 € zur Verfügung.
Die Förderung richtet sich an Schulträger der staatlichen Schulen und Schulträger der Schulen in freier Trägerschaft gemäß § 3 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern vom 16. Mai 2019 zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024.
Zuwendungen für den Ausbau der Infrastruktur zur Schaffung und Verbesserung der Voraussetzungen für die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Medientechnik im Unterricht an den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen in Thüringen.
Zuwendungen werden nur unter den folgenden Voraussetzungen gewährt
Die Entscheidung über die Förderung ergeht auf Antrag. Die Antragsteller können im Rahmen des verfügbaren Budgets mehrfach Anträge stellen. Die Budgets finden Sie in den Richtlinien auf Seite 6. Hier die Richtlinien herunterladen.
Im Regelfall soll ein Antrag den infrastrukturellen Ausbau mehrerer Schulen (d. h. mehrere Maßnahmen) eines Schulträgers umfassen. Der Antrag ist an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Postfach 90 04 63, 99107 Erfurt, zu richten. Anträge können laufend, jedoch spätestens drei Monate vor dem geplanten Maßnahmebeginn gestellt werden.
Der Antrag besteht aus einem Antragsvordruck, welcher allgemeine Angaben zum Vorhaben und zum Zuwendungsempfänger sowie Erklärungen des Zuwendungsempfängers (zum Maßnahmenbeginn, zur Doppelförderung durch EU-, Bundes- und Landesmittel, zu subventionserheblichen Tatbeständen, zur Mitwirkung usw.) beinhaltet, und folgenden Anlagen:
Das TMBJS kann zur Plausibilitätsprüfung der Höhe des im Antrag dargestellten Förderbedarfs die Vorlage von Preisangeboten vom Antragsteller nachfordern. Die vom TMBJS vorgegebenen Muster für den Antragsvordruck und die Anlagen zum Antrag werden auf der Internetseite des TMBJS veröffentlicht und sind zu verwenden. Die Originalbelege sind bis zum 31. Dezember 2029 bei den Schulträgern aufzubewahren.
Sibel Özdemir
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